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Adäquater Kausalzusammenhang
Einen adäquaten Kausalzusammenhang nennt man es, wenn zwischen der Handlung (Tun oder Unterlassen) eines Schädigers und dem eingetretenen Schaden ein unmittelbarer (direkter) Ursachenzusammenhang besteht. Ein Mofafahrer verursacht einen Zusammenstoss mit einem Passanten, der sich dabei das Bein bricht. Zwischen der Handlung des Mofafahrers und der Verletzung des Passanten besteht ein Adäquater Kausalzusammenhang. Nicht zugerechnet werden dem Schädiger die Folgen des Handelns, wenn diese als unwahrscheinlich gelten. Beispiel: Der Passant stürtzt im Krankenhaus über eine Bananenschale und bricht sich das andere Bein. Dieses ist kein Adäquater Kausalzusammenhang, der mit der Handlung des Schädigers im Zusammenhang steht. |




