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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch - kurz BGB genannt, ist seit dem 1.1.1900 in Kraft. Es regelt einen Tel des Privat- bzw. des Zivilrechts; also das Recht des täglichen Lebens. Es besteht aus 5 Büchern: 1. den sogenannten allgemeinen Vorschriften, z.Bsp. der Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Verträge, Verjährung, Vertretung. 2. dem sogenannten Schuldrecht, z.Bsp. die persönlichen Rechtsbeziehungen zwischen zwei Beteiligter (hier z.Bsp. die Haftung aus Verschulden). 3. dem sogenannten Sachenrecht, z.Bsp. Eigentumsfragen an Grundstücken. 4. dem sogenannten Familienrecht, z.Bsp. die familienrechtlichen Verhältnisse einer Person. 5. dem Klären von Fragen nach Verwandtschaft, Vormundschaft, Ehescheidung oder Güterrecht. 6. dem Erbrecht, z.Bsp. die gesamten rechtlichen Verhältnisse nach dem Tod einer Person