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Besitzer
Wenn eine Person über eine Sache die tatsächliche Herrschaft hat, nennt man diese Person den Besitzer. Der Besitzer erhält keine rechtliche Zuordnung der Sache sondern lediglich eine Beziehung. Anders ist dies beim Eigentümer. Beispiel: Ein Dieb erhält Besitz über sein Diebesgut, das nicht sein Eigentum ist. |




