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Deckungssumme

Als Deckungssumme bezeichnet man den Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall laut Vertrag aufzubringen hat. Man unterscheidet zwei Arten von Versicherungen: die Schaden- und die Summenversicherungen. In der Schadenversicherung (Rechtsschutz, Hausrat, Wohngebäude) steht ein Deckungskapital in der Höhe zur Verfügung, bis zu dem die Versicherung für den versicherten Schaden maximal einzutreten hat. In der Summenversicherung jedoch (Lebens- oder Krankenhaustagegeld-Versicherung) zahlt die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall eine vorher vereinbarte Versicherungssumme.