|
Dienstherr
Ein Versicherungsnehmer wird m Rahmen der Privat-Haftpflicht dann als Dienstherr bezeichnet, der in seinem Haushalt Personen wie z.Bsp. Putzfrau, Kindermädchen oder Gärtner beschäftigt. |
|
Dienstherr
Ein Versicherungsnehmer wird m Rahmen der Privat-Haftpflicht dann als Dienstherr bezeichnet, der in seinem Haushalt Personen wie z.Bsp. Putzfrau, Kindermädchen oder Gärtner beschäftigt. |