weitere ECOMARS Portale: Werbeagenturen | Steuerberater | Freelancer | Sicherheitsunternehmen

Eigentümer

Wenn Sie das grundsätzliche und unbeschränkte Herrschaftsrecht über eine Sache haben, sind Sie Eigentümer. Sie dürfen mit der Sache nach Belieben verfahren. Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache.