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Familienvorstand

Derjenige, der für die Aufsicht der Kinder verantwortlich ist, nennt man Familienvorstand. Dieser ist immer der Privathaftpflicht-Versicherte. Der Versicherte hat besonders im Hinblick auf eine mögliche Verletzung seiner Aufsichtspflicht nach § 832 BGB Versicherungsschutz.