Laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden
schuldhaft zufügt, muss diesen Schaden entsprechend ersetzen. Eine Haftpflicht-
versicherung ist deshalb enorm wichtig, da es den wenigsten Menschen möglich
ist die Schadensverursachung aus eigener Tasche zu bezahlen.
Lediglich bei Kindern (unter 7 Jahre) wird diese Auslegung anders gehandhabt.
Sie sind für ihre angerichteten Schäden nicht haftbar zu machen. Jedoch Kinder im
Alter zwischen 7 und 18 Jahren haften dann, wenn sie geistig dazu in der Lage sind
bzw. waren. In diesem Fall haften die Eltern für den verursachten Schaden.
Man haftet ab dem 18. Lebensjahr voll für den entstandenen Schaden. Unter anderem
kommt die Haftpflichtversicherung für Sachschäden, Personenschäden oder Vermögens-
schäden auf. Jedoch Abwasserschäden oder Schäden die sich im Ausland ereignet haben
sind
nicht versicherte Schäden. Jede Privatperson, jeder Hausbesitzer, Hundehalter, Bauherr,
Jäger oder auch jeder Beamte im öffentlichen Dienst sollte eine Haftpflichtversicherung
besitzen.
Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall von großem Nutzen bei versicherbaren Risiken,
wie beispielsweise beim Besitz eines Heizöltanks oder Pferdes. Die Haftpflichtversicherung
schützt ebenso bei allen Risiken im täglichen Leben, ob man sich als Fußgänger oder
Radfahrer im Straßenverkehr bewegt oder sportlich auf dem Wasser oder auf dem Land
aktiv ist. Grundsätzlich kann man über die Haftpflichtversicherung sagen, dass sie eine
Vielzahl von verursachten Schäden abdeckt, die aus eigener Tasche nicht zu begleichen
wären.
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