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Jagdhaftpflichtversicherung

Bei der Jagd entstehende Haftpflichtrisiken werden von ihr abgedeckt. Eingeschlossen sind alle Schäden, die bei der Jagdtätigkeit sowie beim erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen entstehen. Auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden ist mitversichert. Der Gesetzgeber schreibt diese Versicherung als Pflichtversicherung vor.