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Kündigung
Die Kündigung ist eine sogenannte einseitige und zugangsbedürftige Willenserklärung und beendet einen Versicherungsvertrag. Im Allgemeinen erfolgt sie auf dem Postweg und ist wirksam, sobald sie beim Vertragspartner eingegangen ist. Also zu dem Zeitpunkt, an dem der Partner die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte. Rechtlich genügt das Absenden per Einschreiben, auch wenn es nach dem Eingang vom Vertragspartner nicht zur Kenntnis genommen wird. Es wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. |




