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Klausel

Im allgemeinen sind Klauseln sogenannte Einzelbestimmungen in einem Versicherungsvertrag. Die Allgemeinen- (AVB) und Besonderen-Versicherungsbedingungen (BVB) werden durch sie erweitert, konkretisiert oder beschränkt. Normalerweise werden Sie zusätzlich vereinbart. Klausen haben in einigen Fällen den Status genereller und allgemein anerkannter Zusatzvereinbarungen. Bezeichnet werden sie dann als Allgemeine Vertragsbedingungen im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.