weitere ECOMARS Portale: Werbeagenturen | Steuerberater | Freelancer | Sicherheitsunternehmen

Luftfahrthaftpflichtversicherung

Für den Betrieb von Luftfahrzeugen ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungspflicht besteht für alle Segel- und Motorflugzeuge, für Schirmdrachen, Flugdrachen und Fallschirme sowie für alle motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.