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Schadenversicherung
Die Schadenversicherung gegen konkrete Vermögensschäden ist eine Privatversicherung. Hier gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung. Anders: Sie dürfen sich als Versicherer nicht durch die Schadenssumme bereichern. Die Versicherungsleistung ist der Höhe nach dreifach begrenzt: Durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und die Schadenhöhe. Im Gegensatz dazu gilt bei den Summenversicherungen (Lebens- und Unfallversicherung, Krankentagegeld), dass die Versicherungssumme nicht die maximale Haftungssumme, sondern die festgelegte Versicherungsleistung bezeichnet. |




